Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Hersteller, Krankenhäuser, Apotheken und Wiederverkäufer

1.    Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verkäufe an Kunden (nachfolgend Käufer), sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Vorrangig gegenüber diesen AGB sind individuelle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, sowie ausdrücklich vereinbarte Verantwortungsabgrenzungsverträge oder andere technische Vereinbarungen. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Internet unter www.runge-pharma.de jederzeit für den Käufer einsehbar.

2.    Angebote und Preise

Wir liefern ohne Mindestauftragswert und Mindestmenge.

Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Alle Angebote gelten ausdrücklich vorbehaltlich Preisänderungen infolge Änderungen des Abgabe-/Einkaufspreises des Herstellers/Großhändlers und Devisenkursschwankungen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise FCA (Incoterms® 2020) ab unserem Sitz in Lörrach zuzüglich Verpackungs-, Transport- und sonstiger Logistikkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich nach Vertragsschluss erhebliche Kostenänderungen ergeben (z. B. bei Energie, Rohstoffen oder Transport), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, soweit sie dem Käufer zumutbar ist.

3.    Bestellungen

Bestellungen des Käufers werden durch Bestätigen und Absenden eines elektronischen Bestellformulars oder durch schriftliche oder fernmündliche Übermittlung der Bestellung aufgenommen und gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. An die Stelle der Auftragsbestätigung tritt die Rechnung oder der Versand der Ware, wenn der Auftrag ausgeführt wird. Bestellungen werden ausschließlich von unserer Auftragsannahme entgegengenommen. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen und auszuführen. In einem solchen Fall wird der Besteller umgehend benachrichtigt.

4.    Lieferfristen, höhere Gewalt und Exportbeschränkungen

Soweit nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind alle angegebenen Liefertermine unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Lieferung bis zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht wird. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Aussperrungen, Gewalt, Streik, Ausfälle des öffentlichen Energie-, Telefon- oder Datenleitungsnetzes im eigenen Betrieb, welche von uns trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, verlängern den Lieferzeitpunkt bzw. vereinbarte Lieferfristen um den zur Beseitigung der Umstände notwendigen Zeitraum. Das gleiche gilt für Lieferschwierigkeiten und Versorgungsengpässe. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen an, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Ausfuhrgeschäften steht der Vertrag unter dem Vorbehalt, dass keine exportkontrollrechtlichen oder sonstigen handelspolitischen Hindernisse der Lieferung entgegenstehen. Vorbehaltlich eines eigenen Verschuldens geraten wir bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gegenüber dem Besteller nicht in Verzug und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.    Lieferung & Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, FCA (Incoterms® 2020) ab unserem Sitz in Lörrach. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Bereitstellungsanzeige über. Teillieferungen sind zulässig. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt jeweils nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben. Lagervorschriften, insbesondere Kühl- und Temperaturvorschriften müssen vom Besteller für in seinem Verantwortungsbereich befindliche Ware überwacht und eingehalten werden. Die ausgelieferte Ware darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwendet werden. Hierfür ist der Besteller verantwortlich. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch Runge Pharma nach besten Ermessen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) voraus. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus der laufenden Geschäftsverbindung in Verzug ist.

6.    Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift möglich. Eine Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht möglich. Bei Überschreitung des Zahlungsziels geraten Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug; wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer darf Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für deutsche Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen, für Schweizer Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen und für Kunden aus weiteren Ländern sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.    Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen Forderungssaldo. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an der Ware, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, auf denen unser Eigentumsvorbehalt ruht, ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist allerdings zur Weiterveräußerung der Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bei Weiterversand der Ware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet dieser Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat uns der Käufer unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, schriftlich zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigen.

8.    Weitergabe

Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Großhändler oder Hersteller selbst handelt und soweit keine anderslautende Vereinbarung schriftlich vorliegt, dürfen gelieferte Fertigarzneimittel vom Käufer grundsätzlich nur an Endabnehmer (Patienten) und nicht an andere Großhändler weiterveräußert werden.

9.    Mängelrüge und Gewährleistung

Die Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Waren richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz, aber anstelle der Mangelbeseitigung wird nur die Lieferung einer mangelfreien Sache geschuldet. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Pflichtversicherung hätte zu Schäden in Form der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt oder wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt oder beträfe Hauptpflichten aus dem Vertrag.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen acht Tagen schriftlich zu rügen.

Versteckte Mängel sind ebenfalls binnen acht Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt. Der Käufer verliert seine aus der Zusendung mangelhafter Ware resultierenden Ansprüche, wenn er die ihm zumutbaren Obliegenheiten verletzt, insbesondere eine zumindest stichprobenweise Untersuchung nicht oder nicht ordnungsgemäß vornimmt. Mängelansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in zwölf Monaten ab Ablieferung. Diese Frist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.

10. Rücknahme mangelfreier Ware

Die Rückgabe einwandfreier Ware ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für im Zielland bereits importierte Produkte. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung werden nicht vergütet und nach entsprechender Benachrichtigung ordnungsgemäß vernichtet. Auf Wunsch erhält der Käufer eine Vernichtungsbestätigung.

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht) ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 500.000 Euro bei Sachschäden sowie auf 100.000 Euro bei Vermögensschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haften wir nicht.

Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes / Arzneimittelgesetzes und für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Sämtliche Produktangaben, technische Auskünfte und Beratungsleistungen der Runge Pharma haben nur informierenden Charakter und stellen keine Zusicherungen von Haltbarkeit, Beschaffenheit oder Garantie dar. Sofern nicht anders vereinbart, sind diese Leistungen unentgeltlich und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung erbracht.

Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens 10% des Abgabepreises der sich im Verzug befindenden (Teil-) Menge.

Schadenersatzansprüche des Käufers, für die wir die Haftung beschränkt haben, verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie gesetzliche Rückgriffsrechte.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12.    Inverkehrbringen

Der Käufer ist für das Inverkehrbringen der Ware im Zielland die verantwortliche Person und übernimmt alle damit entstehenden rechtlichen Verpflichtungen. Er verpflichtet sich insbesondere, die im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu erfüllen. Verletzt der Käufer schuldhaft diese Pflichten, ist er zum Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wir übernehmen insoweit keinerlei Verpflichtungen, jedoch bemühen wir uns, den Käufer bei der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen etc. zu unterstützen.

13.    Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen über Preise, Konditionen, Vertragsinhalte, Geschäftsabläufe und sonstige nicht allgemein bekannte betriebliche oder wirtschaftliche Tatsachen der Runge Pharma streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Preislisten, Rabattvereinbarungen, Lieferbedingungen und sonstige Vertragsdetails. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
Ausgenommen hiervon sind Informationen,

die dem Käufer bereits rechtmäßig bekannt waren,
die allgemein zugänglich sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
oder deren Weitergabe aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.
Der Käufer verpflichtet sich, auch seine Mitarbeiter, Beauftragten und verbundenen Unternehmen zur Wahrung der Vertraulichkeit in gleichem Umfang anzuhalten.

14.    Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Lörrach. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lörrach, soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen Sitz in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen oder – statt einer Klage vor einem ordentlichen Gericht – ein Schiedsverfahren nach nachfolgender einzuleiten. Im Falle der Durchführung eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist an unserem Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, sofern der Streitwert EUR 100.000,00 übersteigt, andernfalls besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.

15.    Sonstiges

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle früheren Bedingungen ungültig.

 

Runge Pharma GmbH & Co. KG
Inh. Dr. Hauke Runge
Georges-Köhler-Str. 4
79539 Lörrach
Deutschland

 

Stand der AGB: Oktober 2024

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